Am 24. März trat die Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Kraft. Ab sofort gelten besondere Regelungen u.a. für den Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Supermärkte sind verpflichtet eine Einlassbeschränkung durchzuführen, Schulen und Kitas bleiben länger geschlossen...