02.04.2020 Bußgeldkatalog sanktioniert Corona-Straftaten

Die Ausgangsbeschränkungen und Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung bleiben mindestens bis zum 19.April bestehen. Sämtliche Bildungs-, Kultur-, und Sporteinrichtungen, Hotels, Gaststätten, Ladengeschäfte, die nicht der Versorgung dienen, bleiben geschlossen. Im Zuge der 3. Corona-Eindämmungsverordnung wurde erstmals auch ein Bußgeldkatalog zur Bestrafung von Verstößen gegen die Auflagen vorgestellt.