Neues Hundegesetz

Für die Hundehaltung in Sachsen-Anhalt gelten ab Januar 2022 strengere Tierschutzbestimmungen. Danach müssen Hunde, die in Zwingern gehalten werden, regelmäßig Auslauf im Freien bekommen. Das gilt auch für Tiere, die in Gebäuden oder Kleingärten leben, u. a. müssen Hunde zwei Mal täglich mindestens eine Stunde Auslauf erhalten. ("TV Halle aktuell" vom 13.12.2021)