Nachrichten - News

29
Juli
2016

Weniger Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung

Die Jugendämter haben 2015 in Sachsen-Anhalt 2.475 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das waren 250 weniger als noch im Jahr zuvor. Solche Verfahren dienen zur Bewertung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und sind Grundlage für Hilfsangebote durch die Jugendämter. In 408 Fällen lag eine akute, in weiteren 384 Fällen eine latente Gefährdung vor. Hier wurden Vernachlässigung, aber auch körperliche und psychische Gewalt festgestellt. Jedes dritte von einem Verfahren betroffene Kind war unter drei Jahren.