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06
Mai
2015

Richter bekommen zu wenig Geld

Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt haben zu wenig verdient. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt und ein Grundsatzurteil dazu gefasst. Bisher richtete sich das Mindesteinkommen nach der jeweiligen Finanzlage der zuständigen Kommunen, was zu unterschiedlichen Gehältern von mehreren hundert Euro führte. Nun müssen die Länder die Besoldung ihrer Richter und Staatsanwälte zum 1. Januar 2016 neu regeln. Geklagt hatten mehrere Richter aus Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Eine rückwirkende Nachzahlung soll es aber nicht geben.