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07
April
2020

Corona: Gewerbsteuer wird angepasst

Die Vorauszahlungen der Gewerbesteuern für 2020 werden auf Antrag des Gewerbetreibenden unbürokratisch angepasst. Eine Stundung/Ratenzahlung ist dann nicht notwendig. Alle anderen Gewerbesteuerforderungen werden auf Antrag zinslos gestundet. Aufgrund der Schließung der Spielhallen wird die Veranlagung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte ab dem 15. März 2020 eingestellt, die Möglichkeit der zinslosen Stundung bis zum 31. Dezember 2020 wird auch hier eingeräumt. Eine Meldung hierzu ist derzeit nicht notwendig. Erst nach Wiedereröffnung der Spielstätten und gastronomischen Einrichtungen sind die Erklärungen wieder einzureichen. Das Erstellen und Versenden der Jahressteuerbescheide für die Tanzveranstaltungen mit der Fälligkeit 15. Mai 2020 diesen Jahres wird bis auf Weiteres verschoben.