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08
Juli
2020

Überbrückungshilfen für Unternehmen

Nach Ablauf der Soforthilfe für die Wirtschaft können kleine und mittelständische Unternehmen Überbrückungshilfen aus dem Zuschussprogramm des Bundes beantragen. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Willingmann wies darauf hin, dass entsprechende Anträge bei der Investitionsbank des Landes ab 10. Juli gestellt werden können. Dies sei jedoch nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich. Die branchenübergreifende Hilfe hat eine Laufzeit von drei Monaten. Das Programm diene dem Erhalt von Unternehmen und damit der Rettung von Arbeitsplätzen.